Allgemeine Geschäftsbedingungen
Love Bandits Verleih
Christian Seidel-Schaefer
Tilsiter Str. 18
50259 Pulheim
E-Mail: post@love-bandits-verleih.de
Telefon : 0171/419 85 36
Inhaltlich Verantwortlicher: Christian Seidel-Schaefer
Internetpräsenz: www.love-bandits-verleih.de

  1. Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.
1.2 Die Vertragssprache ist deutsch.
1.3 Für den Mietvertrag und sonstige zusätzliche Vereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform.
1.4 Die Bestelldaten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei Vertragsabschluss per E-Mail zugesandt.
1.5 Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“, agiert als Einzelunternehmen. Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen ausgewiesen.

  1. Gegenstand der Vermietung

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Mobiliar und Dekoration für Feierlichkeiten und Veranstaltungen. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale und Beschränkungen finden sich auf der Internetpräsenz unter www.love-bandits-verleih.de des Anbieters.
2.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.3 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die abgesprochene Dauer zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Stühle sind mit nur einer Person und max. 120kg (Chiavari Chair)/ 200kg (Chameleon Chair) belastbar. Eine anderweitige Verwendung ist ausdrücklich verboten.

  1. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein individuelles und unverbindliches Angebot, welches dem Kunden über Telefon oder in Textform per E-Mail zugeschickt wird.
3.2 Durch Abgabe einer Vorabbestellung über Telefon oder E-Mail, einer Anzahlung oder der Bezahlung des Gesamtbetrages wird der Vertrag für den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bestätigungsmail oder mit Eingang der Anzahlung oder des Gesamtbetrages auf dem Konto von Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“ zustande. Der Vertragsabschluss ist in jedem Fall für Mieter und Vermieter bindend.
3.3 Die Angebote von Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“ sind bezüglich der Leistungen, Nebenleistungen und Menge freibleibend.
3.4 Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Aktualität der an Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“ mitgeteilten Adresse, insbesondere wenn die Adresse vom Kunden bei Dritten hinterlegt wurde.
3.5 Die Anzahl der angemieteten Artikel kann auch nach dem Vertragsabschluss jederzeit angepasst werden, vorausgesetzt der Artikel ist entsprechend verfügbar. Die endgültige Anzahl der angemieteten Artikel ist spätestens 5 Wochen vor der Auslieferung oder Abholung mitzuteilen.
3.6 Sollte nach Vertragsabschluss das bestellte und reservierte Mobiliar nicht in Anspruch genommen werden, so ist vom Kunden eine Stornogebühr

– bei einer Stornierung bis zu 16 Wochen vor der Veranstaltung in Höhe von 40 %

– bei einer Stornierung bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung in Höhe von 60 %

– bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung in Höhe von 80 %

– bei einer Stornierung nach der 4 Wochen Frist in Höhe von 100 %

des Gesamtbetrages an Christian Seide-Schaefer „Love Bandits Verleih“, zu zahlen. Die Lieferkosten und/oder Auf-Abbaukosten werden im Fall der Stornierung nicht berechnet.

  1. Mietdauer

4.1 Die Mietdauer wird im Mietangebot festgehalten.
4.2 Die reguläre Mietdauer beträgt bis zu 3 Tage. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
4.3 Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.

  1. Rücktritt vom Mietvertrag

5.1 Die Ware wird wie gesehen vermietet.
5.2 Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.3 Kann Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“, wegen höherer Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen nicht fristgerecht liefern, so steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Über die Nichtverfügbarkeit des Mobiliars oder der Dekoration wird der Mieter unverzüglich benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet.
5.4 Wurde der Gesamtbetrag für das angemietete und reservierte Mobiliar/Dekoration nicht innerhalb 14 Tagen vor Auslieferung und nach Zahlungsaufforderung bezahlt, so ist das Einzelunternehmen Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“ zum Rücktritt berechtigt.
5.5 Schadenersatzansprüche gegen Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“ sind in beiden Fällen (zu 5.3 und 5.4) ausgeschlossen.
5.6 Die Mietdauer bezieht sich auf bis zu drei Tage soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Vermieter versichert, dass die Ware rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Sollte die Ware früher zurückgegeben werden, erfolgt kein Preisnachlass nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Die ordentliche Kündigung während der Dauer des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen, das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon ebenso unberührt wie das gesetzliche Widerrufsrecht.
5.7 Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.

  1. Liefer- und Serviceleistungen

6.1 Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt in der Regel als Selbstabholung ab Lager des Vermieters.

6.2 Eine zusätzlich vereinbarte Lieferung der Mietgegenstände erfolgt, sofern verfügbar, in der Regel über den eigenen Lieferservice. Die Lieferkosten werden individuell berechnet und sind in dem Angebot aufgeführt. Eine Lieferung und Abholung wird Beispielsweise von bis zu 80 Stühlen im Umkreis von 60 km ab unserem Standort „Love Bandits Verleih“ Tilsiter Str. 18, 50259 Pulheim, sofern verfügbar, mit einer Lieferpauschale von 150,00€ angeboten.                                                                                  6.3 Die Lieferung über unseren eigenen Lieferservice erfolgt ausschließlich bis zur Bordsteinkante. Diese Lieferung beinhaltet nur das Abladen direkt am Fahrzeug.
6.4 Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrenübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.

6.5 Bei jeder Anmietung von Mobiliar ist eine Reinigung von geringfügige Verschmutzungen notwendigen. Die Kosten für diese sind im Mietpreis enthalten.

6.6 Der Auf- Abbau der Stühle und Lounges (Chiavari und Chameleon / Rattan- Lounge) ist vom Mieter selbst durchzuführen. Dies beinhaltet das Entfernen der Transporthussen, das Aufstellen der Stühle nach Sitzordnung und das Anbringen der Sitzkissen.

6.7 Führt der Mieter den Abbau der Stühle und/oder Lounge selber durch, müssen die Mietobjekte zum besprochenen Zeitpunkt wieder gestapelt und mit Transporthussen versehen bereit stehen. Die Sitzkissen müssen ordnungsgemäß abgenommen und eingepackt sein.                                                                                                                                                                                                                                             6.8 Ein zusätzlich vereinbarter Auf- und Abbau der Stühle durch den Vermieter ist möglich und wird angeboten. Der Mieter muss hierfür dem Vermieter entsprechende Aufbaupläne frühzeitig zur Verfügung stellen. Die Kosten werden individuell berechnet und sind in dem Angebot aufgeführt.

  1. Zahlungsbedingungen

7.1 Die in den individuell erstellten Angeboten aufgeführten Preise stellen Endpreise dar. Der Endbetrag enthält die notwendige Umsatzsteuer. Der Endbetrag/Gesamtbetrag wird einschließlich der Serviceleistung angeboten.
7.2 Das angemietete Mobiliar und die Dekoration wird erst nach vollständiger Bezahlung zur Verfügung gestellt. Entsprechende Rechnungen sind vom Kunden sofort ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungen sind in bar oder per Überweisung im Voraus zu entrichten.
7.3 Der Vermieter ist berechtigt Nachforderungen zu stellen, wenn Kostenpositionen bei Erstellung des ersten verbindlichen Angebots nicht bekannt waren.
7.4 Der Gesamtrechnungsbetrag ist bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn vollständig zu bezahlen.
7.5 Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist der Vermieter berechtigt, die Mietgegenstände wieder an sich zu nehmen.
7.6 Sollte es zu einer Verzögerung bei der Rückgabe kommen und das angemietete Mobiliar innerhalb der drei Tage nicht abholbereit bzw. zurückgegeben sein, so werden 50 % des angemieteten Gesamtbetrages nachberechnet und ggf. entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet, da eine Weitervermietung hierdurch gefährdet wird.

  1. Sorgfaltspflicht und Mängelhaftung

8.1 Während der Mietzeit hat der Mieter die Mietobjekte ordentlich und pfleglich zu behandeln.
8.2 Die Mietobjekte müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt werden.
8.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Mietobjekte nicht durch Dritte beschädigt werden.
8.4 Der Mieter haftet für jegliche Beschädigung und Verlust durch Dritte.
8.5 Der Verlust oder die Beschädigung von Mietobjekten muss dem Vermieter umgehend mitgeteilt werden.
8.6 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietobjekte mehrfach eingesetzt werden und daher nicht neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren, die dem Gebrauch als Mietobjekte herrühren, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
8.7 Bei Empfang der Mietobjekte hat der Mieter die Ware unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Entsprechende Mängel werden bei Empfang schriftlich festgehalten.

8.8 Sollten bei der Rückgabe der angemieteten „Chiavari Stühle“ Mängel (hierzu zählen auch Verschmutzungen wie z.b. durch Rotwein, Wachs, Kaugummi, Wettereinflüsse etc.) festgestellt werden, so wird eine Entschädigung von 30,00 € je beschädigtem Artikel vom Mieter gefordert.                                                                                                                                                                                                          8.9 Sollten bei der Rückgabe der angemieteten „Chameleon Stühle“ Mängel (hierzu zählen auch Verschmutzungen wie z.b. durch Rotwein, Wachs, Kaugummi, Wettereinflüsse etc.) festgestellt werden, so wird eine Entschädigung von 40,00 € je beschädigtem Artikel vom Mieter gefordert.
8.10 Sollten bei der Rückgabe der angemieteten „Sitzkissen“ Mängel (hierzu zählen auch Verschmutzungen wie z.b. durch Rotwein, Wachs, Kaugummi, Wettereinflüsse etc.) festgestellt werden, so wird eine Entschädigung von 15,00 € (Chiavari Chair) / 20,00 € (Chameleon Chair) je beschädigter Artikel vom Mieter gefordert.
8.11 Bei Zerstörung des angemieteten Mobiliars „Chiavari Stühle“ einschließlich der Sitzkissen (z. B. kleine und große Brandlöcher von Zigaretten oder ähnlichem, Risse, Zerteilung und ähnlichem) zahlt der Mieter den Neuanschaffungspreis: pro Chiavari Stuhl 70,00 €, pro Sitzkissen 25,00 €. Dies gilt auch bei Verlust der Mietobjekte.

8.12 Bei Zerstörung des angemieteten Mobiliars „Chameleon Stühle“ einschließlich der Sitzkissen (z. B. kleine und große Brandlöcher von Zigaretten oder ähnlichem, Risse, Zerteilung und ähnlichem) zahlt der Mieter den Neuanschaffungspreis: pro Chameleon Stuhl 80,00 €, pro Sitzkissen 35,00 €. Dies gilt auch bei Verlust der Mietobjekte.
8.13 Sollte bei der Rückgabe der angemieteten Dekoration „Vintage Lichterkette“ Mängel an den Birnen oder der Kette festgestellt werden, so wird eine Entschädigung von 15,00 € je beschädigtem Teil vom Mieter gefordert.
8.14 Bei Zerstörung oder Verlust der angemieteten Dekoration oder Teilen dieser, zahlt der Mieter den Neuanschaffungspreis: pro Glühbirne 20,00 €, pro Kette 20,00 €.

8.15 Sollten bei der Rückgabe der angemieteten „Rattan-Lounge“ Mängel (hierzu zählen auch Verschmutzungen wie z.b. durch Rotwein, Wachs, Kaugummi, Wettereinflüsse etc.) festgestellt werden, so wird eine Entschädigung von 50,00€ je beschädigter Artikel vom Mieter gefordert.
8.16 Bei Zerstörung des angemieteten Mobiliars „Rattan-Lounge“ einschließlich der Sitzkissen (z. B. kleine und große Brandlöcher von Zigaretten oder ähnlichem, Risse, Zerteilung und ähnlichem) zahlt der Mieter den Neuanschaffungspreis: pro Rattan-Lounge 120,00 €, pro Dekokissen 10,00 €. Dies gilt auch bei Verlust der Mietobjekte.

  1. Haftung des Mieters

9.1 Der Mieter ist zu gebotener Sorgfalt im Umgang mit der angemieteten Ware angehalten. Er haftet ab Übergabe für jede schuldhafte Verschlechterung, Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes während der gesamten Mietzeit.
9.2 Nach Empfang der Ware hat sich der Mieter davon zu überzeugen, dass die Artikel in einwandfreiem Zustand sind und in der bestellten Menge vorliegen. Eine Reklamation ist nur vor Veranstaltungsbeginn möglich und akzeptabel. Dabei ist der Eingangszeitpunkt der Reklamation entscheidend.
9.3 Jede bei dem Mietgegenstand eintretende Beschädigung oder Veränderung sowie ein etwaiger Verlust des Mietgegenstandes sind dem Vermieter sofort, spätestens bei Rückgabe mitzuteilen.
9.4 Im Falle von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten binnen 14 Tagen nach erhalt der Mängelrechnung zu zahlen. (zu 8.8 ,8.9,8.10)
9.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten binnen 14 Tagen zu zahlen. (zu 8.11, 8.12)
9.6 Artikel dürfen nicht getrennt, geteilt oder an Dritte weiter vermietet werden und sind vor Abgabe in den Ursprungszustand zu versetzen. Die Chiavari Stühle und Sitzkissen dürfen nicht zerschnitten oder ungeschützt dem Wetter ausgesetzt werden. Die Dekoration darf generell nicht ungeschützt dem Wetter ausgesetzt werden.
9.7 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietobjekte in Empfang nimmt. Es wird von Seiten des Vermieters dringend geraten, die Mietobjekte für die Mietdauer zu versichern.
9.8 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

  1. Haftung Vermieter

10.1 Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietobjekte durch den Mieter und dessen Gäste, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jeglicher Art am Mietobjekt oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Sollte der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht sein, ist dieser ausgenommen. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich in diesem Fall auf einen Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreis.
10.2 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und Schäden auf Grund entgangenem Gewinns sind von der Haftung des Vermieters vollständig ausgeschlossen.

  1. Anwendbares Recht

11.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
11.2 Es ist verboten das angemietete Mobiliar an Dritte zu vermieten.
11.3 Die Mietartikel sind Eigentum von Christian Seidel-Schaefer, „Love Bandits Verleih“, Tilsiter Str. 18, 50259 Pulheim Deutschland.

  1. Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist Pulheim.

12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
12.4 Sollten ein oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen.
12.5 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Köln, sofern der Mieter Kaufmann ist.
12.6 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für den geschlossenen Vertrag Anwendung.
Irrtümer vorbehalten. Mit Vertragsabschluss (erhalt der Auftragsbestätigung) akzeptiert der Mieter die AGB.

Pulheim, 01.04.2021